+41/ 79 431 10 18 contact@ctc-consulting.ch
Seite wählen

AGB

 

1.  Gültigkeit der Bestimmungen

Die CTC Consulting & Management AG führt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die CTC Consulting & Management AG gültig.

 

2.  Vertragsschluss

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Sonderbedingungen, welche zusätzlich vereinbart wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder E-Mail.

 

3.  Termine

Frist- und Terminabsprachen sind immer schriftlich festzuhalten respektive zu bestätigen. Die Auftraggeber anerkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz.

 

4.  Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen Online, per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die CTC Consulting & Management AG wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Die von CTC Consulting & Management AG per E-Mail gesandte Bestätigung gilt als Annahme der Bestellung und bildet so den Dienstleistungsvertrag zwischen CTC Consulting & Management AG und dem Auftraggeber.

Wenn nach Auftragsbestätigung durch CTC Consulting & Management AG und einer Frist von 10 Tagen kein Feedback des Auftraggebers für Änderungen oder Anpassungen erfolgt, gilt der Auftrag des Kunden als bestätigt. Danach wird die Bestellung für diesen Auftrag verbindlich, d. h. für die Dienstleistungen der CTC Consulting & Management AG ist der vereinbarte Preis gemäss Auftragsbestätigung zu entrichten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist eine Anzahlung für das Projekt von 50 % des Endbetrags nach der Auftragsbestätigung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu entrichten.

 

5.  Auftragsablauf

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Auftraggebers nimmt die CTC Consulting & Management AG die Arbeit auf.

 

6.  Pflichten & Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material und Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber- und Copyright rechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zulasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Manuskripte, Studien etc. welche CTC Consulting & Management AG beschafft hat.

Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt CTC Consulting & Management AG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen CTC Consulting & Management AG stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung respektive Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung.

 

7.  Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Consulting-Dienstleistungen sowie Interims-Management-Verpflichtungen erfolgt auf Grundlage des Projektauftrags von CTC Consulting & Management AG.

 

8.  Fälligkeit & Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die abzunehmenden Leistungen und Fälligkeiten der Vergütungen werden in der Auftragsbestätigung des Projektes definiert. CTC Consulting & Management AG stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Schlussrechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch CTC Consulting & Management AG – auch nach max. 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d. h. CTC Consulting & Management AG behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene sowie geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

9.  Zahlungs-Bedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

CTC Consulting & Management AG behält sich vor, Forderungen im Hinblick auf ein zentrales Inkasso an eine Factoring-Gesellschaft abzutreten. Bei Zahlungsverzug wird CTC Consulting & Management AG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 5 % verlangen. Es werden zudem ab der 2. Mahnung, Mahngebühren von CHF 50.- pro Mahnung verrechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

10.  Hosting, Wartung, Support & Services

CTC Consulting & Management AG ist berechtigt, diese Dienstleistungen auch durch externe Fachleute zu erbringen. Die Dienstleistungen sind jeweils für eine individuell bestimmte Laufzeit vereinbart. Die beidseitige Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate auf das Ende der Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte, schriftliche Kündigung, so verlängert sich die entsprechende Dienstleistung automatisch um eine Laufzeit von 1 Jahr. Die CTC Consulting & Management AG ist gleichzeitig berechtigt, die Vergütung für die neue Laufzeit anzupassen.

 

11.  Kündigung Dienstleistung

Periodisch wiederkehrende Consulting-Dienstleistungen unterliegen einer schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der vereinbarten, üblicherweise einjährigen Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte, schriftliche Kündigung, so verlängert sich die entsprechende Dienstleistung automatisch um eine Laufzeit von 1 Jahr.

CTC Consulting & Management AG ist gleichzeitig berechtigt, die Vergütung für die neue Laufzeit anzupassen.

 

12.  Gewährleistung & Mängel

CTC Consulting & Management AG verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. CTC Consulting & Management AG verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

CTC Consulting & Management AG haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, hauptsächlich auf Ersatz von Schäden, die nicht an respektive aufgrund der Leistungen & Dienstleistungen selbst entstanden sind, ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung aufgrund der Verletzung von Nebenpflichten ist gleichzeitig wegbedungen.

 

13.  Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass CTC Consulting & Management AG die für den Auftraggeber erstellten Projekte als Referenz in seinen öffentlichen on- & offline Präsenzen respektive in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Der Auftraggeber gestattet CTC Consulting & Management AG an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Website anzubringen.

 

 

01.01.2022/ct